Kinderschutz und Schutzauftrag nach SGB VIII §8a

Die Förderung des Kindeswohls steht in der Arbeit mit Familien bei den FSD an erster Stelle.

Die Förderung des Kindeswohls besteht aus dem Erkennen und Befriedigen der Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen vor allem in den Bereichen:

  • Körperliche Unversehrtheit und Sicherheit
  • Beständige liebevolle Beziehungen
  • Klare Grenzen und Strukturen
  • Entwicklungs-/altersgerechte und individuelle Erfahrungen
  • Kognitive Förderung

Eine Aufgabe in der ambulanten Jugendhilfe ist es, Familien und Kinder dabei zu begleiten und zu unterstützen.

Beratung im Bereich des Kinderschutzes
Der Weg hin zu einer stabilen und haltbaren Familiensituation kann schwierig sein und ge­lingt nicht immer. Die Grenzen zwischen einer noch tolerierbaren Versorgung und einer Ge­fährdung für die Kinder / Jugendlichen sind manchmal schwierig zu erkennen. Eine beson­dere Herausforderung ist es zu unterscheiden, ob eine Familie unter einer (zeitweiligen) Belastungssituation leidet, oder ob es sich um eine akute / latente / chronische Gefährdung für das Kindeswohl handelt.

Die FSD lassen ihre Mitarbeiter/innen mit dieser Aufgabe nicht alleine.

Erkennen eines Förderbedarfes / einer Gefährdung
Die FSD haben für dies Aufgabe ein Team zertifizierter speziell ausgebildeter Kinderschutzfachkräfte („insoweit erfahrene Fachkräfte“ nach SGB VIII §8a), die den fallbearbeitenden Fachkräften bei dieser Einschätzung beratend zur Seite stehen.

Außerdem unterstützen die Kinderschutzfachkräfte

  • Fallstricke aufzudecken.
  • Die nächsten Schritte im Hilfeprozess vorzubereiten (Erstellen eines Schutzkonzep­tes).
  • Eine Entscheidung zu treffen, ob die eigenen Möglichkeiten und Methoden zur Abwen­dung einer Gefährdung bzw. zur Förderung der Familie ausreichen.
  • Elterngespräche über das Kindeswohl und Kinderschutz vorzubereiten.
Kollegiale Beratung

Fragen, die sich im weitesten Sinne mit der Thematik Kinderschutz und Kindes­wohlgefährdung beschäftigen, werden im kollegialen Austausch begleitet durch zwei insoweit erfahrene Fachkräfte beantwortet.

z.B. handelt es sich um eine Gefährdung oder nicht?
Muss ich - wenn ja wann und an wen - eine Situation melden/ Informationen weiter­geben oder nicht?
Was kann man noch tun, um eine Gefährdung abzuwenden?
Welche Wege sind bei einer offiziellen Meldung an das Jugendamt / an das Gericht einzuhalten?

Teilnehmen können bereichsübergreifend alle Mitarbeiter der FSD.
Die kollegiale Beratung findet einmal im Monat statt (jeden zweiten Mittwoch im Mo­nat von 11-13 Uhr, Orte werden in den Büros bekannt gegeben).
Die kollegiale Beratung ersetzt keine offizielle und standardisierte Risikoein­schätzung.

Fachberatung zum Kinderschutz für unsere eigenen Fachkräfte (§8a Abs. 4 SGBVIII)

Die FSD haben ein eigenes standardisiertes Verfahren (siehe Qualifizierung und Entwicklung) entwickelt, nachdem das Risiko einer Gefährdung im Zusammen­wirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wird.

Die Beratung und Einschätzung wird durch eine „Kinderschutzfachkraft“ durchge­führt und erfolgt unter Zuhilfenahme eines Leitfadens und verschiedener Ein­schätzungsbögen.

Neben einer Einschätzungsskala zur allgemeinen Situation der Familie, wird viel Wert auf Beobachtungen zum Erscheinungsbild des Kindes gelegt.

Es werden sowohl Ressourcen wie auch Belastungs- und Risikofaktoren der Fa­milie und des Umfeldes gesammelt, die einen möglichen Einfluss auf die zu er­wartenden Folgen für die kindliche Entwicklung haben.

Die Kooperationsbereitschaft und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Sorgeberechtigen werden in die Risikoeinschätzung als zentrale Größe mit einbezogen.

Am Ende eines Beratungsprozesses steht die Einschätzung des Risikos für das Kind und die Einstufung in Gefährdungsbereiche.

Anschließend wird ein Schutzkonzept erstellt, um zu prüfen, wer was tun kann, um das Risiko der Gefährdung zu minimieren oder sogar zu beheben. 

Fachberatung zum Kinderschutz für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Nicht nur die eigenen Mitarbeiter, jeder der mit Kindern und Jugendlichen beruf­lich zu tun hat, kann sich durch die Kinderschutzfachkräfte des FSD beraten las­sen (nach §8b SGB VIII).

Die Beratung und Einschätzung wird durch eine Kinderschutzfachkraft durchge­führt. Der Ratsuchende kann begleitet werden von der Einschätzung der Gefähr­dung bis zum Elterngespräch oder der Meldung zum Jugendamt.

Brauchen Sie Beratung in Fragen zum Kinderschutz?

Für die Fachberatung §8b im Landkreis Friesland sind Kerstin Winters und Holger Wins zuständig.

Landkreis Friesland zum Thema Kinderschutz

Qualifizierung und Entwicklung
Alle Kinderschutzfachkräfte der FSD sind zertifiziert durch die Kinderschutzzentren.

Das Team der Kinderschutzfachkräfte arbeitet mit verschiedenen Materialien zur Risikoein­schätzung

  • selbst entwickelte, standardisierte Verfahren (angelehnt an DJI, Kinderschutzzen­tren, Frühe Hilfen, Lüttringhaus)
  • selbst entwickelte, freie Verfahren (angelehnt an DJI, Kinderschutzzentren, Frühe Hil­fen)
  • Materialien des Landkreises Frieslands (Meldebogen, Schutzkonzept siehe HomepageLINK)

Die Kinderschutzfachkräfte der FSD nehmen regelmäßig an Arbeitskreisen und Fortbildun­gen teil. Außerdem finden regelmäßige Treffen zur weiteren Entwicklung, Evaluierung  und Qualitätssicherung statt.